Ja, man kann mit einem Erdgasfahrzeug in jede Tiefgarage fahren.Ein Eigentümer kann allerdings in Einzelfällen die Einfahrt untersagen. Ursache dafür ist fast immer Unkenntnis. (In Deutschland gibt es in allen Bundesländer Verordnungen die für Erdgasfahrzeuge entsprechende positive Regelungen enthalten)