Nein, Erdgasfahrzeuge werden wie konventionelle Fahrzeuge behandelt. Lediglich die Gasausrüstung muss alle drei Jahre bei einer Fachwerkstatt (meist der Händler) überprüft werden (in Deutschland GAP genannt).
Nein, Erdgasfahrzeuge werden wie konventionelle Fahrzeuge behandelt. Lediglich die Gasausrüstung muss alle drei Jahre bei einer Fachwerkstatt (meist der Händler) überprüft werden (in Deutschland GAP genannt).